Entschuldigung im Krankheitsfall
Bei Erkrankung Ihres Kindes muss die Schule am ersten Tag vor Unterrichtsbeginn verständigt werden. Bei einer telefonischen Entschuldigung reichen Sie bitte eine schriftliche nach. Ab einer Woche benötigen wir ein ärztliches Attest. Ansteckende Krankheiten bitte zuverlässig angeben.
Können Schüler den Unterricht zwar besuchen, jedoch krankheitsbedingt nicht aktiv am Sportunterricht teilnehmen, müssen sie dennoch beim Sportunterricht (auch in den Randstunden) anwesend sein. Sie können dadurch inhaltlich Neues erfassen und u.U. Hilfestellungen, Schiedsrichtertätigkeiten oder Auf- und Abbaudienste übernehmen. Ausnahmefälle müssen mit der Schulleitung abgesprochen werden.
Die schriftliche Entschuldigung kann formlos sein, Sie können sich aber auch folgende Vorlage ausdrucken und verwenden:
Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht aus triftigem Grund